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Am Montag, 10. November 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1.            Bekanntgaben

2.            Verkaufsoffener Sonntag am 23.11.2025; Erlass einer Satzung

3.            Baugesuche

4.            Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Assamstadt, ca. 2.250 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit zum 01.04.2026 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 11. Januar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 08. Februar 2026 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 15. Dezember 2025, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck

Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Zeit und Ort einer persönlichen öffentlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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Auch für 2026 gibt es wieder einen Kalender des Assamstadter Heimat- und Kulturvereins mit dem Titel „Assamstadt – Unnor Ouord ännord sich".

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Nachdem der Kalenner 2025 sich mit der Assamstadter Gemarkung befasst hat, haben wir uns für den neuen Kalenner überlegt, unseren Ort, unser Assamstadt, und seine Entwicklung über die Jahre als Thema zu wählen.

Um diese bauliche Entwicklung über die Jahre gut darzustellen, haben wir verschiedene Ansichten ausgewählt, die die Veränderungen über die letzten ca. 115 Jahre aufzeigen. Das älteste Bild, das wir ausgegraben haben, stammt immerhin von ca. 1908! Insgesamt ist, über die 12 Monate verteilt, ein sehr anschaulicher Rundgang durch den alten Ortskern entstanden, der beeindruckend darstellt, wie sehr sich unser Ort an manchen Stellen verändert hat und an anderen Stellen dagegen kaum. Und der Kalenner 2026 wäre nicht ein Kalenner des Kalenner-Teams, wenn wir nicht auch wieder das Früher und Heute des Assamstadter Lebens eingebaut hätten. Dazu haben wir passend ein paar wunderbare Texte erstellt, die Aüch beim Leschä bestimmd Schbass machä wärdä.

Wie der Name schon andeutet, handelt es sich auch bei dem Kalenner 2026 wieder um einen Dialegdkalenner". Aber keine Angst, wir haben auch dieses Jahr sicherheitshalber (beinahe) überall Übersetzungen ins Hochdeutsche eingefügt, sodass alle ihre Freude an unseren Texten haben können.

  • Verkaufsstart: Montag, 3. November 
       bei den unten genannten Verkaufsstellen 
       (da die Buchausstellung dieses Jahr leider abgesagt werden musste)
  • Preis: 10 Euro 
  • Verkaufsstellen ab dem 3. November
    Volksbank Kirnau-Krautheim (Zweigstelle Assamstadt), Biokost Scherer, Metzgerei Fischer und im nahkauf
    sowie am Stand des HuK-Vereins beim Adventsbummel

Aufgrund limitierter Auflage gilt: Nur solange der Vorrat reicht.

 

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Am Samstag, den 22. November, findet von 13:00 bis 18:00 Uhr der Assamstadter Adventsbummel statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, einen gemütlichen Nachmittag mit vorweihnachtlicher Stimmung, Leckereien und schönen Begegnungen zu genießen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 🎄

jpgFlyer Adventsbummel

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Mit der beginnenden Einschlagssaison besteht nun wieder die Möglichkeit, Brennholz zu ordern. 

Das Brennholz der Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis für private Endverbraucher wird über die Brennholzplattform www.holzfinder.de angeboten und verkauft.

Die Bestellabwicklung erfolgt künftig über den Holzfinder. Der Holzfinder ist eine separate Internetplattform und ist über die obengenannte Homepage  www.holzfinder.de zu erreichen. Das Programm ist dabei so aufgebaut, dass Sie sich als Kaufinteressent dort registrieren und im Anschluss über die Suchleiste die Gemeinde eingeben, bei der Sie das Holz erwerben möchten. Über die parallel geöffnete Karte können Sie sich auf die jeweiligen Holzpolter zoomen. Es öffnet sich dann das hinterlegte Brennholzpolter mit Foto, Preisberechnung und genauer Beschreibung.

Mit der Erstellung ihres Accounts können Sie sofort Brennholzpolter nach dem Windhundprinzip kaufen und den Bestellvorgang abschließen.

Sie erhalten nach dem Kauf automatisiert per E-Mail die Rechnung mit den Bankdaten des Waldbesitzers. Parallel erhalten wir als betreffende Gemeinde gleichzeitig eine Information über den Kauf.

Aktuell besteht noch die Möglichkeit das ausgefüllte Formular an uns (die Gemeindeverwaltung) weiterzuleiten bzw. bei uns abzugeben. Das Formular wird dann an die Holzverkaufsstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dies sollte aber die Ausnahme sein.

Hierfür steht das folgende Formular zur Verfügung:

pdfBestellformular Brennholz HVS - 21.09.2023

 

Für die bevorstehende Saison gelten folgende private Endkundenpreise:

Buche, Ahorn, Esche : 80.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt. (kann geringe Mengen von Weichlaub- oder Nadelholz enthalten)

Eiche, Kirsche, sonst. Hartlaubholz : 70.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt. (kann geringe Mengen von Weichlaub- oder Nadelholz enthalten)

Weichlaub- und Nadelholz: 60.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt.

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Leichtverpackungen werden im Main-Tauber-Kreis ab 1. Januar 2026 mit der Gelben Tonne und nicht mehr mit dem Gelben Sack zur Abholung bereitgestellt. Ab Ende September bis Ende November erhalten alle Haushalte im Landkreis ihre eigene 240-Liter-Tonne vor die Haustüre geliefert. Eine Bestellung der Gelben Tonne ist nicht notwendig – außer für Bürgerinnen und Bürger, die ab jetzt in den Main-Tauber-Kreis ziehen. Für größere Wohneinheiten gibt es Container. Genau wie bisher der Gelbe Sack wird auch die Gelbe Tonne für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis kostenlos sein.

Für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Leichtverpackungen sind deutschlandweit laut Verpackungsgesetz die Dualen Systeme verantwortlich. Diese beauftragen private Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung vor Ort. Im Main-Tauber-Kreis hat die INAST Abfallbeseitigungs GmbH diesen Auftrag erhalten. Sie lässt sich bei der Abholung und dem Umschlag der Gelben Tonnen von weiteren Unternehmen unterstützen.

Der Main-Tauber-Kreis stimmt mit den Dualen Systemen die Rahmenbedingungen ab, ist aber nicht selbst für die die Abholung der Gelben Tonne verantwortlich. Darüber hinaus begleitet der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) die Einführung der Gelben Tonne, indem er beispielsweise die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und die notwendigen Adressdaten der Haushalte bereitstellt.

 

 pdfFlyer zur Gelben Tonne

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Am Montag, 13. Oktober 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1. Bekanntgaben

2. Bürgermeisterwahl 2026

    a) Bildung von Wahlbezirken

    b) Bildung des Gemeindewahlausschusses

    c) Öffentliche Bewerbervorstellung

3. Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung für den Pritschenwagen im Gemeindebauhof

4. Baugesuche

5. Verschiedenes

 

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Am Montag, 22. September 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Bürgermeisterwahl 2026, Beratung und Beschlussfassung über den Wahltermin und die Stellenausschreibung
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Unterbringung der Gemeindeverwaltung im Marienheim während des Rathausneubaus
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan Dörzbach
  5. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme an die VVG Bad Mergentheim zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans
  6. Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Sirene auf dem geplanten Rathausneubau
  7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Roharbeiten für das Jugendclub-/Bauhofgebäude
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für das Jugendclub-/Bauhofgebäude
  9. Baugesuche
  10. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Baumaßnahme startet voraussichtlich ab dem 22. September 2025

 Die Netze BW GmbH verstärkt das Stromnetz in Teilen der Gemeinde Assamstadt weiter. Dazu werden in der Krautheimer Str. und Laibacher Str. auf einer Strecke von insgesamt 350 Metern neue Niederspannungskabel unterirdisch verlegt, die die bisherigen Freileitungen ersetzen. Das Stromnetz wird dadurch für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder E-Ladepunkte fit gemacht. Im Zuge der Baumaßnahme erneuert der Verteilnetzbetreiber an 12 Gebäuden die Hausanschlüsse und baut die Freileitungen ab.

Die Tiefbauarbeiten werden von dem Bauunternehmen Karl-Heinz Dorfi Hoch- und Tiefbau aus Weißbach ausgeführt und beginnen voraussichtlich ab Montag, 22. September, und sind maximal in drei Wochen abgeschlossen.

Mit der Modernisierungsmaßnahme, dessen Bauvolumen im unteren fünfstelligen Bereich liegt, investiert die Netze BW in die Versorgungssicherheit und Leistungsfähigkeit des örtlichen Stromnetzes. 

Sollte es zu kleinen Verkehrseinschränkungen kommen, bittet die Netze BW um Verständnis.

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