Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.assamstadt.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08128006 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten oder durch die Deutsche Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Kastl (Tel.: 06294/4202-20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Herrn Frank (Tel.: 06294/4202-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Weiterlesen

Am Montag, 9. Februar 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Verpflichtung von Bürgermeister Joachim Döffinger für die 3. Amtszeit (2026 - 2034)
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Feuerwehrsatzung
  4. Baugesuche
  5. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

Weiterlesen

Die Gemeindeverwaltung ist umgezogen und nun in der Mergentheim Straße 6 zu finden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Umzugs stehen wir Ihnen am neuen Standort wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es in der Anfangszeit vereinzelt noch zu organisatorischen Anpassungen kommen kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Unsere Kontaktdaten (Telefonnummern und E-Mail-Adressen) bleiben unverändert und sind weiterhin gültig.

Weiterlesen

Am Montag, 26. Januar 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumaßnahme „Erschließung Baugebiet Sachsengarten, 4. BA“
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau eines Zulaufschiebers in das Regenrückhaltebecken RRB „Sachsengarten“
  4. Information zur Landtagswahl am 08.03.2026
  5. Baugesuche
    a) Flst.-Nr. 563, Gemeinde Assamstadt, Neubau Rathaus Assamstadt mit Vorplatz und Sitzungssaal mit Abbruch Bestandsgebäude, Bobstadter Str. 1
    b) Sonstige
  6. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

Weiterlesen

Die Gemeindeverwaltung wird in der Woche vom 19. bis 23. Januar 2026 in das Übergangsrathaus im Marienheim umziehen.

In dieser Woche ist die Gemeindeverwaltung nur eingeschränkt erreichbar

Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir daher um Verständnis.

Nähere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Amtsblatts und auf unserer Homepage.

Wir bitten in der Umzugswoche von Anfragen für Ausweise und Pässe abzusehen.

Unsere Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen behalten ihre Gültigkeit.Wappen

Weiterlesen

Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen.

Kernelement der Novellierung ist der Wechsel von der für das bisherige LGastG prägenden sachgebundenen Personalkonzession hin zum Anzeigeverfahren.

Eine zentrale Änderung ist also der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis (Konzession). Wer künftig eine Gaststätte, ein Café oder einen ähnlichen Betrieb eröffnen möchte, muss kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige inklusive der Vorlage eines IHK-Unterrichtungsnachweises im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Assamstadt. Zuständig für das neue Verfahren sind wie zuvor die Gemeindeverwaltung Assamstadt und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Verwaltungsbehörde (Gaststättenbehörde).

 

Änderungen für Vereine

Die bislang notwendige Gestattung („Schankerlaubnis“ oder „vorübergehende Wirtschaftserlaubnis“) für Vereins- oder Gemeindefeste entfällt. Ab dem 1. Januar 2026 ist lediglich eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt erforderlich, die grundsätzlich zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen muss.

Voraussetzung bleibt, dass ein besonderer Anlass vorliegt, etwa ein Vereinsjubiläum oder ein traditionelles Fest. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein Wochenmarkt, der regelmäßig stattfindet und damit ein häufiges Ereignis darstellt, ist dagegen kein besonderer Anlass.

Die dafür benötigten Vordrucke sind anbei und auf unserer Homepage www.assamstadt.de unter der Rubrik Bürger-Infos/Downloads/Formulare.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:

Kontakt für nicht gewerbliche Veranstalter und Vereine

Christin Lisker, Tel. 06294/4202-40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt für gewerbliche Gastronomiebetriebe

Christoph Frank, Tel. 06294/4202-31, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

pdfAnzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

pdfLandesgaststättengesetz

Weiterlesen

Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 
Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit (sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben!

Welche Daten werden übermittelt?

  • Name und Vorname
  • aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

Weiterlesen

Am Montag, 29.12.2025 findet um 8.30 Uhr die diesjährige Flächenlosversteigerung im Gemeindewald Assamstadt statt. Die Hiebsfläche befindet sich am Racknitzweg in Richtung Gemarkungsgrenze Laibach. Die Lose werden vor Ort versteigert, damit Unklarheiten sofort beseitigt werden können. Treffpunkt ist an der Kreuzung Wännleinweg-Racknitzweg (Nähe Steffeskirchle).

Weiterlesen