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„Schule statt Fabrik“ -

Einsatz der Sternsinger gegen Kinderarbeit

„Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ heißt das Leitwort der

68. Aktion Dreikönigssingen, die Beispielprojekte liegen in Bangladesch. 1959 wurde die Aktion erstmals gestartet. Mehr als 1,4 Milliarden Euro sammelten die Sternsinger überall in Deutschland in inzwischen 67 Aktionsjahren, mit denen Projektmaßnahmen für benachteiligte und Not leidende Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt wurden. Das Dreikönigssingen wird bundesweit getragen vom Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).

Gegen Kinderarbeit und für Schutz und Bildung

Die Aktion 2026 bringt den Sternsingerinnen und Sternsingern das Thema Kinderarbeit näher und zeigt, wie wichtig die Kinderrechte auf Schutz und Bildung sind. Das Dreikönigssingen ermutigt die Sternsinger und ihre Begleitenden, sich gegen Kinderarbeit einzusetzen und eine gerechte Welt zu gestalten. Jüngste Erhebungen zeigen, wie wichtig dieses Engagement ist. Die Weltgemeinschaft hat ihr Ziel, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden, nicht erreicht. 138 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten, 54 Millionen von ihnen unter besonders gesundheitsschädlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Produkte aus Kinderarbeit gelangen auch in Deutschland in den Handel.

Die Sternsinger bringen den Segen am 6. Januar 2026

In Assamstadt sind die Sternsinger am Dienstag, 6. Januar 2026 unterwegs zu den Menschen.

Der Aussendungsgottesdienst findet am Dienstag, 6. Januar 2026 um 9 Uhr in der St. Kilians Kirche statt. Im Anschluss an den Gottesdienst werden unsere Sternsinger in Assamstadt von Haus zu Haus ziehen. Mit dem Kreidezeichen „20*C+M+B+26“ bringen die Sternsinger den Segen „Christus segne dieses Haus“ an die Türen und sammeln Spenden für Gleichaltrige in aller Welt. Die Sternsinger freuen sich auf einen Besuch bei ihnen und danken ihnen jetzt schon herzlich für die freundliche Aufnahme.

Sollten sie am Dienstag, 6. Januar 2026 nicht erreichbar sein, würden sich aber freuen, wenn unsere Sternsinger noch einmal zu ihnen kämen, so melden sie sich bitte an diesem Tag bis 17:30 Uhr im Gemeindezentrum St. Kilian unter der Telefonnummer 06294 95001.

Ab 18 Uhr bitten wir bei Susanne Hammel unter der Telefonnummer 0175 5737808 anzurufen.

Es grüßen die Sternsinger und das Sternsinger Team

Weitere Informationen unter www.sternsinger.de

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Die Gemeindeverwaltung wird voraussichtlich in der Woche vom 19. bis 23. Januar 2026 in das Übergangsrathaus im Marienheim umziehen.

In dieser Woche ist die Gemeindeverwaltung nur eingeschränkt erreichbar. Nähere Informationen folgen in der ersten Ausgabe des Amtsblattes 2026.

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Am Montag, 15. Dezember 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1.            Bekanntgaben

2.            Beratung und Beschlussfassung zur Forsteinrichtungserneuerung 2026 bis 2035

3.            Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan

                a) Vollzug 2024

                b) Bewirtschaftungsplan 2026

4.            Blutspenderehrung 2025

5.            Beratung und Beschlussfassung

                a) über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 und

                b) über die Finanzplanung 2027 – 2029 sowie

               c) über den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft

6.            Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erweiterung des Baugebiets „Sachsengarten“, 4. Bauabschnitt

7.            Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für das Jugendclub/Bauhofgebäude

                a)Heizung

                b)Sanitär

                c) Raumlufttechnik

                d) PV-Anlage

                e) Elektroinstallation

8.            Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Rathausneubau

                a) Abbrucharbeiten altes Rathaus u.a.

                b) Rohbauarbeiten

9.            Beratung und Beschlussfassung über die Widmung eines Trauzimmers im Feuerwehrgerätehaus

10.          Beratung und Beschlussfassung zur Jagdverpachtung ab 01.04.2026

11.          Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme an die Gemeinde Dörzbach bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs „Mittleres Jagsttal II“

12.          Baugesuche

                a) Flst.-Nr. 13336/1 und Flst Nr. 13336, Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Rengershäuser Str.

                b) Sonstige

13.         Verschiedenes

 

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Gemeinde Assamstadt (2.250 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter für den Bauhof (m/w/d)

 

mit abgeschlossener handwerklicher/technischer Ausbildung (z.B. Elektriker, Landschaftsgärtner, Maurer) und/oder mit handwerklichem Geschick.

Ihre Aufgaben:

  • Unterhaltung und Pflege von Straßen, Grünanlagen und gemeindlichen Außenanlagen
  • Mitarbeit in der kommunalen Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung
  • Bedienung und Wartung von Maschinen und Geräten
  • Durchführung kleinerer Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
  • Einsatz im Winterdienst
  • Hausmeisterdienste

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (z. B. Bau, Elektro, Sanitär, Garten- und Landschaftsbau etc.) oder vergleichbare Ausbildung
  • Führerschein mind. Klasse B
  • Technisches Verständnis sowie sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und körperliche Belastbarkeit
  • Flexibilität und Bereitschaft zu Einsätzen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
  • Interesse an Fort- und Weiterbildungen

 

Wir bieten:

  • Eine krisensichere Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche) im öffentlichen Dienst
  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit überwiegend im Freien
  • Faire Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Zusatzleistungen wie Leistungsentgelt, Weihnachtsgeld
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Ein kollegiales, gut ausgestattetes Arbeitsumfeld mit moderner Technik und neuem Betriebsbauhof

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 03.12.2025 an das Bürgermeisteramt Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Joachim Döffinger, Tel. 06294/4202-0, sowie Rechnungsamtsleiterin Jasmin Schneider, Tel. 06294/4202-45, gerne zur Verfügung.

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Am Montag, 10. November 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1.            Bekanntgaben

2.            Verkaufsoffener Sonntag am 23.11.2025; Erlass einer Satzung

3.            Baugesuche

4.            Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Assamstadt, ca. 2.250 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit zum 01.04.2026 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 11. Januar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 08. Februar 2026 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 15. Dezember 2025, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck

Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Zeit und Ort einer persönlichen öffentlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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Auch für 2026 gibt es wieder einen Kalender des Assamstadter Heimat- und Kulturvereins mit dem Titel „Assamstadt – Unnor Ouord ännord sich".

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Nachdem der Kalenner 2025 sich mit der Assamstadter Gemarkung befasst hat, haben wir uns für den neuen Kalenner überlegt, unseren Ort, unser Assamstadt, und seine Entwicklung über die Jahre als Thema zu wählen.

Um diese bauliche Entwicklung über die Jahre gut darzustellen, haben wir verschiedene Ansichten ausgewählt, die die Veränderungen über die letzten ca. 115 Jahre aufzeigen. Das älteste Bild, das wir ausgegraben haben, stammt immerhin von ca. 1908! Insgesamt ist, über die 12 Monate verteilt, ein sehr anschaulicher Rundgang durch den alten Ortskern entstanden, der beeindruckend darstellt, wie sehr sich unser Ort an manchen Stellen verändert hat und an anderen Stellen dagegen kaum. Und der Kalenner 2026 wäre nicht ein Kalenner des Kalenner-Teams, wenn wir nicht auch wieder das Früher und Heute des Assamstadter Lebens eingebaut hätten. Dazu haben wir passend ein paar wunderbare Texte erstellt, die Aüch beim Leschä bestimmd Schbass machä wärdä.

Wie der Name schon andeutet, handelt es sich auch bei dem Kalenner 2026 wieder um einen Dialegdkalenner". Aber keine Angst, wir haben auch dieses Jahr sicherheitshalber (beinahe) überall Übersetzungen ins Hochdeutsche eingefügt, sodass alle ihre Freude an unseren Texten haben können.

  • Verkaufsstart: Montag, 3. November 
       bei den unten genannten Verkaufsstellen 
       (da die Buchausstellung dieses Jahr leider abgesagt werden musste)
  • Preis: 10 Euro 
  • Verkaufsstellen ab dem 3. November
    Volksbank Kirnau-Krautheim (Zweigstelle Assamstadt), Biokost Scherer, Metzgerei Fischer und im nahkauf
    sowie am Stand des HuK-Vereins beim Adventsbummel

Aufgrund limitierter Auflage gilt: Nur solange der Vorrat reicht.

 

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Am Samstag, den 22. November, findet von 13:00 bis 18:00 Uhr der Assamstadter Adventsbummel statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, einen gemütlichen Nachmittag mit vorweihnachtlicher Stimmung, Leckereien und schönen Begegnungen zu genießen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 🎄

jpgFlyer Adventsbummel

pdfGewinnkarte

 

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Mit der beginnenden Einschlagssaison besteht nun wieder die Möglichkeit, Brennholz zu ordern. 

Das Brennholz der Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis für private Endverbraucher wird über die Brennholzplattform www.holzfinder.de angeboten und verkauft.

Die Bestellabwicklung erfolgt künftig über den Holzfinder. Der Holzfinder ist eine separate Internetplattform und ist über die obengenannte Homepage  www.holzfinder.de zu erreichen. Das Programm ist dabei so aufgebaut, dass Sie sich als Kaufinteressent dort registrieren und im Anschluss über die Suchleiste die Gemeinde eingeben, bei der Sie das Holz erwerben möchten. Über die parallel geöffnete Karte können Sie sich auf die jeweiligen Holzpolter zoomen. Es öffnet sich dann das hinterlegte Brennholzpolter mit Foto, Preisberechnung und genauer Beschreibung.

Mit der Erstellung ihres Accounts können Sie sofort Brennholzpolter nach dem Windhundprinzip kaufen und den Bestellvorgang abschließen.

Sie erhalten nach dem Kauf automatisiert per E-Mail die Rechnung mit den Bankdaten des Waldbesitzers. Parallel erhalten wir als betreffende Gemeinde gleichzeitig eine Information über den Kauf.

Aktuell besteht noch die Möglichkeit das ausgefüllte Formular an uns (die Gemeindeverwaltung) weiterzuleiten bzw. bei uns abzugeben. Das Formular wird dann an die Holzverkaufsstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dies sollte aber die Ausnahme sein.

Hierfür steht das folgende Formular zur Verfügung:

pdfBestellformular Brennholz HVS - 21.09.2023

 

Für die bevorstehende Saison gelten folgende private Endkundenpreise:

Buche, Ahorn, Esche : 80.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt. (kann geringe Mengen von Weichlaub- oder Nadelholz enthalten)

Eiche, Kirsche, sonst. Hartlaubholz : 70.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt. (kann geringe Mengen von Weichlaub- oder Nadelholz enthalten)

Weichlaub- und Nadelholz: 60.-€/Fm zuzügl. 7% MwSt.

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