Am Montag, 18. September 2023 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Neubestellung der Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses Main-Tauber Süd von 2024 bis 2028 
  3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
  4. Verkaufsoffener Sonntag am 26.11.2023; Erlass einer Satzung
  5. Baugesuche
  6. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 14. September 2023 statt. Der bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

In Assamstadt wird es keine zusätzlichen Warn-Auslösungen geben. Beispielsweise wird die Sirene nicht heulen, da die Feuerwehrkameraden schon seit vielen Jahren im Einsatzfall über einen stillen Alarm informiert werden.

Mehr Infos unter: www.bundesweiter-warntag.de

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Die Gemeinde Assamstadt sucht für den Zeitraum vom 4.9. bis 8.9.2023 eine
Ferienbetreuung (m/w/d)
für Grundschulkinder
.
Der Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung
von Kindern zwischen 6 und 11 Jahren. Die Betreuungszeit
ist täglich von 7.30 bis 13.30 Uhr. Es erfolgt keine
Essenszubereitung/-ausgabe, da alle Kinder ihre Verpflegung
selbst mitbringen.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
- Freude am Umgang mit Kindern
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten gewohnt
- sicheres Auftreten und
- Erfahrung im Umgang mit Kindern wären wünschenswert.
Gerne kann diese Aufgabe auch von Studentinnen und Studenten oder
von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Ferienjobs ausgeübt
werden. Sollten Sie Interesse an dieser interessanten Aufgabe
haben, melden Sie sich bitte zeitnah bei der Gemeindeverwaltung
Assamstadt, Bobstadter Str. 1.
Fragen hierzu beantworten Herr Scherer, Tel. 06294/4202-
45 und Herr Teufel, Tel. 06294/4202-50.

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Übersicht Ferienprogramm 2023

 

Tag Datum Organisation Thema
Fr. 28.7. FG Schlackohren Cowboy-und-Indianer-Fest
Mi. 2.8. Musikkapelle Schweinezuchtanlage
Mo. 7.8. Krabbelgruppe Gemeindezentrum
Di. 8.8. Assamstadter Jäger Waldgeister
Sa. 12.8. Hegering I Erlebnistag mit unseren heimischen Jägern
Di. 22.8. Gemeinde Assamstadt Naturerlebnispfad mit dem Bürgermeister
Fr. 25.8. TSV, Abt. Fußball Olympiade 2023
Mi. 30.8. Familienzentrum Turnbeutel gestalten und bemalen
Fr. 1.9. Heimat und Kultur Piratenschatzsuche
Sa. 2. – 9.9. Theaterfreunde Ferienfreizeit auf der Kim-Hütte
Mi. 6.9. Familienzentrum Pizza backen

 

Übersicht und ausführliches Programm:

pdf2023_Ferienprogramm.pdf

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Landratsamt schränkt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein

 Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Damit sollen diese Ökosysteme geschützt werden. Die Regelung gilt ab Freitag, 14. Juli, und bis mindestens Freitag, 18. August. Anlass für die Entscheidung war die anhaltende Trockenheit, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen gesorgt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme einiger abflussstärkerer Gewässer bzw. Fließstrecken dieser Gewässer. Ausgenommen sind der Main, die Tauber, der Aalbach (von der Mündung in den Main bei Bettingen bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), der Welzbach (von der Mündung in die Tauber bei Werbach bis Ortseingang Werbachhausen), der Brehmbach (von der Mündung in die Tauber bei Tauberbischofsheim bis Ortsausgang Königheim), der Grünbach (von der Mündung in die Tauber bei Gerlachsheim bis Ortseingang Grünsfeldhausen), der Wittigbach (von der Mündung in den Grünbach in Grünsfeld bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), die Umpfer (von der Mündung in die Tauber bei Königshofen bis Ortseingang Boxberg), der Wachbach (von der Mündung in die Tauber bei Bad Mergentheim bis Ortsausgang Neunkirchen) sowie der Vorbach (von der Mündung in die Tauber bei Weikersheim bis Ortsausgang Niederstetten).

Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung und zum Tränken von Vieh muss laut dem Landratsamt möglicherweise auch über den 18. August hinaus untersagt werden, wenn die Trockenheit fortdauert. Auch könne es notwendig werden, die räumliche Geltung auf zusätzliche, bisher ausgenommene Gewässer zu erweitern. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.

Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis aufgrund ausbleibender Niederschläge bereits in der vergangenen Woche der mittlere Niedrigwasserstand an den Pegeln abflussstärkerer Zuflüsse der Tauber in Sachsenflur (Umpfer) und Grünsfeld (Wittigbach) erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf.

Der Juni 2023 war nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes der trockenste Juni in Baden-Württemberg seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Bereits seit Mitte Mai bis aktuell sind die Niederschlagsmengen deutlich unterdurchschnittlich. So fielen im Mai im Landesmittel nur rund 60 Millimeter Niederschlag, dies sind rund 37 Prozent weniger als im Mai üblich. Im Verlauf des Junis fielen im Landesmittel mit rund 37 Millimeter Niederschlag circa 65 Prozent weniger als üblich (Vergleichszeitraum jeweils 1961 bis 1990).

Infolgedessen hat sich in zahlreichen Gewässern des Landes Niedrigwasser entwickelt. Zum Stand 10. Juli lagen an rund 57 Prozent der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr, das heißt unter dem Niedrigwasserkennwert „mittleres Niedrigwasser“ (MNW). Ähnlich wie im vergangenen Jahr bildet sich somit relativ früh eine Niedrigwasserlage aus. Dies betrifft derzeit insbesondere kleinere bis mittelgroße Fließgewässer in vielen Regionen des Landes.

Erst nach andauernden Niederschlägen kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation verbessert. Kurze starke Niederschläge, wie sie bei einem Gewitterregen auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern.

Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

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Der Hachteler Bach im gleichnamigen Stadtteil von Bad Mergentheim: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, das Landratsamt schränkt deshalb die Entnahme per Allgemeinverfügung ein. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis / Markus Moll

 

 

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Am Montag, 17. Juli 2023 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Baugesuche
    a) Flst.-Nr. 13544, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Brahmsweg
    b) Flst.-Nr. 13540, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Brahmsweg
    c) Sonstige
  3. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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L513 ab Montag, 03. Juli bis 29. September voll gesperrt

Der Landkreis Main-Tauber führt im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart die grundhafte Sanierung der L513 (Richtung Bobstadt) von Assamstadt bis zur K2877 durch. Hierfür wird der Streckenabschnitt Ortsausgang ab der Einmündung Grabenweg bis zur K2877 (Autobahnzubringer) vom 03. Juli bis voraussichtlich 29. September voll gesperrt. Die grundhafte Sanierung erfolgt auf einer Länge von ca. 2,5 km.

Eine leistungsfähige Umleitung wird ausgeschildert und führt über die L514 (Richtung Lustbronn) zur K2877.

Ausführende Baufirma ist die Firma Dvorak aus Hartmannsdorf bei Chemnitz. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.354.000 Euro.

Der Landkreis bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für eventuelle Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

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