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Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen.

Kernelement der Novellierung ist der Wechsel von der für das bisherige LGastG prägenden sachgebundenen Personalkonzession hin zum Anzeigeverfahren.

Eine zentrale Änderung ist also der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis (Konzession). Wer künftig eine Gaststätte, ein Café oder einen ähnlichen Betrieb eröffnen möchte, muss kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige inklusive der Vorlage eines IHK-Unterrichtungsnachweises im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Assamstadt. Zuständig für das neue Verfahren sind wie zuvor die Gemeindeverwaltung Assamstadt und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Verwaltungsbehörde (Gaststättenbehörde).

 

Änderungen für Vereine

Die bislang notwendige Gestattung („Schankerlaubnis“ oder „vorübergehende Wirtschaftserlaubnis“) für Vereins- oder Gemeindefeste entfällt. Ab dem 1. Januar 2026 ist lediglich eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt erforderlich, die grundsätzlich zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen muss.

Voraussetzung bleibt, dass ein besonderer Anlass vorliegt, etwa ein Vereinsjubiläum oder ein traditionelles Fest. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein Wochenmarkt, der regelmäßig stattfindet und damit ein häufiges Ereignis darstellt, ist dagegen kein besonderer Anlass.

Die dafür benötigten Vordrucke sind anbei und auf unserer Homepage www.assamstadt.de unter der Rubrik Bürger-Infos/Downloads/Formulare.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:

Kontakt für nicht gewerbliche Veranstalter und Vereine

Christin Lisker, Tel. 06294/4202-40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt für gewerbliche Gastronomiebetriebe

Christoph Frank, Tel. 06294/4202-31, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

pdfAnzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

pdfLandesgaststättengesetz

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Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 
Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit (sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben!

Welche Daten werden übermittelt?

  • Name und Vorname
  • aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen. Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

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Am Montag, 29.12.2025 findet um 8.30 Uhr die diesjährige Flächenlosversteigerung im Gemeindewald Assamstadt statt. Die Hiebsfläche befindet sich am Racknitzweg in Richtung Gemarkungsgrenze Laibach. Die Lose werden vor Ort versteigert, damit Unklarheiten sofort beseitigt werden können. Treffpunkt ist an der Kreuzung Wännleinweg-Racknitzweg (Nähe Steffeskirchle).

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„Schule statt Fabrik“ -

Einsatz der Sternsinger gegen Kinderarbeit

„Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ heißt das Leitwort der

68. Aktion Dreikönigssingen, die Beispielprojekte liegen in Bangladesch. 1959 wurde die Aktion erstmals gestartet. Mehr als 1,4 Milliarden Euro sammelten die Sternsinger überall in Deutschland in inzwischen 67 Aktionsjahren, mit denen Projektmaßnahmen für benachteiligte und Not leidende Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt wurden. Das Dreikönigssingen wird bundesweit getragen vom Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).

Gegen Kinderarbeit und für Schutz und Bildung

Die Aktion 2026 bringt den Sternsingerinnen und Sternsingern das Thema Kinderarbeit näher und zeigt, wie wichtig die Kinderrechte auf Schutz und Bildung sind. Das Dreikönigssingen ermutigt die Sternsinger und ihre Begleitenden, sich gegen Kinderarbeit einzusetzen und eine gerechte Welt zu gestalten. Jüngste Erhebungen zeigen, wie wichtig dieses Engagement ist. Die Weltgemeinschaft hat ihr Ziel, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden, nicht erreicht. 138 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten, 54 Millionen von ihnen unter besonders gesundheitsschädlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Produkte aus Kinderarbeit gelangen auch in Deutschland in den Handel.

Die Sternsinger bringen den Segen am 6. Januar 2026

In Assamstadt sind die Sternsinger am Dienstag, 6. Januar 2026 unterwegs zu den Menschen.

Der Aussendungsgottesdienst findet am Dienstag, 6. Januar 2026 um 9 Uhr in der St. Kilians Kirche statt. Im Anschluss an den Gottesdienst werden unsere Sternsinger in Assamstadt von Haus zu Haus ziehen. Mit dem Kreidezeichen „20*C+M+B+26“ bringen die Sternsinger den Segen „Christus segne dieses Haus“ an die Türen und sammeln Spenden für Gleichaltrige in aller Welt. Die Sternsinger freuen sich auf einen Besuch bei ihnen und danken ihnen jetzt schon herzlich für die freundliche Aufnahme.

Sollten sie am Dienstag, 6. Januar 2026 nicht erreichbar sein, würden sich aber freuen, wenn unsere Sternsinger noch einmal zu ihnen kämen, so melden sie sich bitte an diesem Tag bis 17:30 Uhr im Gemeindezentrum St. Kilian unter der Telefonnummer 06294 95001.

Ab 18 Uhr bitten wir bei Susanne Hammel unter der Telefonnummer 0175 5737808 anzurufen.

Es grüßen die Sternsinger und das Sternsinger Team

Weitere Informationen unter www.sternsinger.de

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Die Gemeindeverwaltung wird voraussichtlich in der Woche vom 19. bis 23. Januar 2026 in das Übergangsrathaus im Marienheim umziehen.

In dieser Woche ist die Gemeindeverwaltung nur eingeschränkt erreichbar. Nähere Informationen folgen in der ersten Ausgabe des Amtsblattes 2026.

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Am Montag, 15. Dezember 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1.            Bekanntgaben

2.            Beratung und Beschlussfassung zur Forsteinrichtungserneuerung 2026 bis 2035

3.            Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan

                a) Vollzug 2024

                b) Bewirtschaftungsplan 2026

4.            Blutspenderehrung 2025

5.            Beratung und Beschlussfassung

                a) über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 und

                b) über die Finanzplanung 2027 – 2029 sowie

               c) über den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft

6.            Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erweiterung des Baugebiets „Sachsengarten“, 4. Bauabschnitt

7.            Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für das Jugendclub/Bauhofgebäude

                a)Heizung

                b)Sanitär

                c) Raumlufttechnik

                d) PV-Anlage

                e) Elektroinstallation

8.            Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Rathausneubau

                a) Abbrucharbeiten altes Rathaus u.a.

                b) Rohbauarbeiten

9.            Beratung und Beschlussfassung über die Widmung eines Trauzimmers im Feuerwehrgerätehaus

10.          Beratung und Beschlussfassung zur Jagdverpachtung ab 01.04.2026

11.          Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme an die Gemeinde Dörzbach bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs „Mittleres Jagsttal II“

12.          Baugesuche

                a) Flst.-Nr. 13336/1 und Flst Nr. 13336, Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Rengershäuser Str.

                b) Sonstige

13.         Verschiedenes

 

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Gemeinde Assamstadt (2.250 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter für den Bauhof (m/w/d)

 

mit abgeschlossener handwerklicher/technischer Ausbildung (z.B. Elektriker, Landschaftsgärtner, Maurer) und/oder mit handwerklichem Geschick.

Ihre Aufgaben:

  • Unterhaltung und Pflege von Straßen, Grünanlagen und gemeindlichen Außenanlagen
  • Mitarbeit in der kommunalen Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung
  • Bedienung und Wartung von Maschinen und Geräten
  • Durchführung kleinerer Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
  • Einsatz im Winterdienst
  • Hausmeisterdienste

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (z. B. Bau, Elektro, Sanitär, Garten- und Landschaftsbau etc.) oder vergleichbare Ausbildung
  • Führerschein mind. Klasse B
  • Technisches Verständnis sowie sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und körperliche Belastbarkeit
  • Flexibilität und Bereitschaft zu Einsätzen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
  • Interesse an Fort- und Weiterbildungen

 

Wir bieten:

  • Eine krisensichere Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche) im öffentlichen Dienst
  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit überwiegend im Freien
  • Faire Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Zusatzleistungen wie Leistungsentgelt, Weihnachtsgeld
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Ein kollegiales, gut ausgestattetes Arbeitsumfeld mit moderner Technik und neuem Betriebsbauhof

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 03.12.2025 an das Bürgermeisteramt Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Joachim Döffinger, Tel. 06294/4202-0, sowie Rechnungsamtsleiterin Jasmin Schneider, Tel. 06294/4202-45, gerne zur Verfügung.

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Am Montag, 10. November 2025 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

1.            Bekanntgaben

2.            Verkaufsoffener Sonntag am 23.11.2025; Erlass einer Satzung

3.            Baugesuche

4.            Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Assamstadt, ca. 2.250 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit zum 01.04.2026 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 11. Januar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 08. Februar 2026 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 15. Dezember 2025, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Assamstadt, Bobstadter Str. 1, 97959 Assamstadt, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck

Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Zeit und Ort einer persönlichen öffentlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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