Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen.
Kernelement der Novellierung ist der Wechsel von der für das bisherige LGastG prägenden sachgebundenen Personalkonzession hin zum Anzeigeverfahren.
Eine zentrale Änderung ist also der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis (Konzession). Wer künftig eine Gaststätte, ein Café oder einen ähnlichen Betrieb eröffnen möchte, muss kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige inklusive der Vorlage eines IHK-Unterrichtungsnachweises im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Assamstadt. Zuständig für das neue Verfahren sind wie zuvor die Gemeindeverwaltung Assamstadt und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Verwaltungsbehörde (Gaststättenbehörde).
Änderungen für Vereine
Die bislang notwendige Gestattung („Schankerlaubnis“ oder „vorübergehende Wirtschaftserlaubnis“) für Vereins- oder Gemeindefeste entfällt. Ab dem 1. Januar 2026 ist lediglich eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt erforderlich, die grundsätzlich zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen muss.
Voraussetzung bleibt, dass ein besonderer Anlass vorliegt, etwa ein Vereinsjubiläum oder ein traditionelles Fest. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein Wochenmarkt, der regelmäßig stattfindet und damit ein häufiges Ereignis darstellt, ist dagegen kein besonderer Anlass.
Die dafür benötigten Vordrucke sind anbei und auf unserer Homepage www.assamstadt.de unter der Rubrik Bürger-Infos/Downloads/Formulare.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:
Kontakt für nicht gewerbliche Veranstalter und Vereine
Christin Lisker, Tel. 06294/4202-40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt für gewerbliche Gastronomiebetriebe
Christoph Frank, Tel. 06294/4202-31, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


