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Am Montag, 13. April 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben für das Jugendclub-/Bauhofgebäude

    a) Estricharbeiten

    b) Glaser-/Metallbauarbeiten

    c)  WDVS-Außenputz-, Trockenbau-, Gipser-, Malerarbeiten

  3. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung ab dem Schuljahr 2026/2027
  4. Baugesuche
  5. Verschiedenes

 

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Am Montag, 16. März 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben für das Jugendclub-/Bauhofgebäude

    a) Gerüstbauarbeiten

    b) Flaschnerarbeiten

    c)  Flachdach und Abdichtungsarbeiten

  3. Beteiligungsbericht 2025

  4. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Spenden im Jahr 2025

  5. Beratung und Beschlussfassung über die Aktualisierung der Globalberechnung

  6. Baugesuche
    a) Sonstiges

  7. Verschiedenes

 

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Am Montag, 9. Februar 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Verpflichtung von Bürgermeister Joachim Döffinger für die 3. Amtszeit (2026 - 2034)
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Feuerwehrsatzung
  4. Baugesuche
  5. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Erklärfilme zur Landtagswahl 2026

landtagswahl 26Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg? Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme? Und worauf muss man in der Wahlkabine achten? Auf diese und viele andere Fragen geben die neuen Erklärfilme der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Antworten. Die Animationsfilme richten sich an alle Wahlberechtigten. Sie sind auch für den Einsatz im Unterricht oder für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet.

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Die Gemeindeverwaltung ist umgezogen und nun in der Mergentheim Straße 6 zu finden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Umzugs stehen wir Ihnen am neuen Standort wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es in der Anfangszeit vereinzelt noch zu organisatorischen Anpassungen kommen kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Unsere Kontaktdaten (Telefonnummern und E-Mail-Adressen) bleiben unverändert und sind weiterhin gültig.

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Am Montag, 26. Januar 2026 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Die Tagesordnung

  1. Bekanntgaben
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumaßnahme „Erschließung Baugebiet Sachsengarten, 4. BA“
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau eines Zulaufschiebers in das Regenrückhaltebecken RRB „Sachsengarten“
  4. Information zur Landtagswahl am 08.03.2026
  5. Baugesuche
    a) Flst.-Nr. 563, Gemeinde Assamstadt, Neubau Rathaus Assamstadt mit Vorplatz und Sitzungssaal mit Abbruch Bestandsgebäude, Bobstadter Str. 1
    b) Sonstige
  6. Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die gesamte Bürgerschaft herzlich eingeladen. 

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.

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Die Gemeindeverwaltung wird in der Woche vom 19. bis 23. Januar 2026 in das Übergangsrathaus im Marienheim umziehen.

In dieser Woche ist die Gemeindeverwaltung nur eingeschränkt erreichbar

Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir daher um Verständnis.

Nähere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Amtsblatts und auf unserer Homepage.

Wir bitten in der Umzugswoche von Anfragen für Ausweise und Pässe abzusehen.

Unsere Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen behalten ihre Gültigkeit.Wappen

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Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen.

Kernelement der Novellierung ist der Wechsel von der für das bisherige LGastG prägenden sachgebundenen Personalkonzession hin zum Anzeigeverfahren.

Eine zentrale Änderung ist also der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis (Konzession). Wer künftig eine Gaststätte, ein Café oder einen ähnlichen Betrieb eröffnen möchte, muss kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige inklusive der Vorlage eines IHK-Unterrichtungsnachweises im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Assamstadt. Zuständig für das neue Verfahren sind wie zuvor die Gemeindeverwaltung Assamstadt und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Verwaltungsbehörde (Gaststättenbehörde).

 

Änderungen für Vereine

Die bislang notwendige Gestattung („Schankerlaubnis“ oder „vorübergehende Wirtschaftserlaubnis“) für Vereins- oder Gemeindefeste entfällt. Ab dem 1. Januar 2026 ist lediglich eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt erforderlich, die grundsätzlich zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen muss.

Voraussetzung bleibt, dass ein besonderer Anlass vorliegt, etwa ein Vereinsjubiläum oder ein traditionelles Fest. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Ein Wochenmarkt, der regelmäßig stattfindet und damit ein häufiges Ereignis darstellt, ist dagegen kein besonderer Anlass.

Die dafür benötigten Vordrucke sind anbei und auf unserer Homepage www.assamstadt.de unter der Rubrik Bürger-Infos/Downloads/Formulare.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:

Kontakt für nicht gewerbliche Veranstalter und Vereine

Christin Lisker, Tel. 06294/4202-40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt für gewerbliche Gastronomiebetriebe

Christoph Frank, Tel. 06294/4202-31, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

pdfAnzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

pdfLandesgaststättengesetz

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