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Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente – PointID-System in Assamstadt eingetroffen

PointID-System eingetroffen

Das PointID-System zur Aufnahme der Passbilder in Behörden ist in Assamstadt eingetroffen und erste Testläufe wurden erfolgreich absolviert. 

Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder zulässig

Zum 1. Mai 2025 sind einige wichtige Gesetzesänderungen und Vorschriften in Kraft getreten. Darunter fällt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Unter anderem wird damit der Möglichkeit von Bildmanipulationen entgegengewirkt (Stichwort „Morphing“).

Es sind ab dem Stichtag für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder zulässig, die entweder direkt in der Behörde oder von einem zertifizierten Dienstleister erstellt wurden.

In Assamstadt haben wir uns zur Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde für das PointID-System der Bundesdruckerei entschieden. Für die Lichtbilderstellung fällt eine festgesetzte Gebühr in Höhe von jeweils 6 Euro an (PAuswGebV, PassV und AufenthV).

Wahlmöglichkeit: Digitales Foto vom Dienstleister oder in der Behörde erstellen lassen

Neben der Lichtbilderstellung in der Behörde gibt es die Möglichkeit, diese über zertifizierte Dienstleister erstellen zu lassen.  Hierfür haben sich die Drogeriemarktkette „dm“ und die Ringfoto-Gruppe (mit angeschlossenen Fotografen) qualifiziert. Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Wahl und können sich gegebenenfalls den Weg zum Fotostudio sparen.

Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025

Da wir jetzt die erforderliche Hardware erhalten haben, machen wir in Assamstadt noch bis Ablauf der Frist von der Übergangsregelung Gebrauch. Ein modifiziertes Verfahren im Hintergrund führt schon jetzt zu einer höheren Qualität im Bearbeitungsprozess. Das heißt, wir akzeptieren in Ausnahmefällen bis zum 31. Juli biometrische Passbilder vom Fotografen nach dem bisher gültigen Standard.

Ausweisdokumente vom Hersteller an die Meldeanschrift

Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten kann die Option „Direktversand hoheitlicher Dokumente“ unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden, mit der Sie sich Ihr Ausweisdokument persönlich vom Postdienstleister an der Wohnungstür übergeben lassen können.