Barrierefreiheit

Hinweise zur Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen.

Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hardware und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - jeder soll problemlos auf die Seiten der Gemeinde Assamstadt zugreifen können.

Die Gemeinde Assamstadt ist bemüht, die Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.

Barrierefreie PDF-Dateien

Barrierefreie PDFs sind Dokumente, die von allen – auch von Menschen mit Handicap – gelesen werden können. So können beispielsweise blinde Anwender auf ein barrierefreies PDF (Portable Document Format) über ein Bildschirmleseprogramm (Screenreader) zugreifen. Leider sind noch nicht alle unserer PDFs barrierefrei. Die PDFs auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. 

Sollten Sie auf eine Barriere gestoßen sein, bitten wir Sie uns zu kontaktieren!

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Leichte Sprache

Die Webseite der Gemeinde Assamstadt ist in einer bürgernahen Sprache. Bürgernahe Sprache ist verständlich, klar und freundlich. Die kontinuirliche Anpassung der Inhalte in Einfacher und Leichter Sprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen. Unsere Webseite wird ständig weiterentwickelt und die bestehenden Mängel werden schrittweise behoben.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Ihnen sind Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite aufgefallen?

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Schlichtungsverfahren und Beschwerde-Möglichkeit

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Die Hinweise zur Barrierefreiheit wurden zuletzt am 23.02.2021 überprüft.