Landratsamt schränkt die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein

Das Landratsamt hat zum Schutz des Ökosystems der Oberflächengewässer die Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung vom Dienstag, 8. August, eingeschränkt, da auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten sind. 

Die Verfügung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

„Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der großen Hitze führen zahlreiche Gewässer im Main-Tauber-Kreis nur noch wenig Wasser. Kleinere Gewässer sind vereinzelt bereits vollständig ausgetrocknet. Erst nach ausdauernden Niederschlägen kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation verbessert“, sagt Erster Landesbeamter Florian Busch. Kurze, starke Niederschläge, wie sie bei einem Gewitterregen auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern.

Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung zu entnehmen, ist bis mindestens Freitag, 30. September, untersagt. Bei weiter andauernder Trockenheit ist es möglich, dass dieser Zeitraum verlängert wird. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen, wie beispielsweise Gießkannen oder Eimern.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau sind auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge zu reduzieren. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.

Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.