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Information zur Vorgehensweise bei Fundtieren

Die Gemeinde ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als zuständige Fundbehörde verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und unterzubringen. Die Gemeinde verfügt als Fundbehörde nicht über eigene geeignete Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Fundtieren und herrenlosen Tieren. Deshalb wurde mit dem Tierschutzverein Bad Mergentheim ein Vertrag geschlossen. Die auf dem Gebiet der Gemeinde Assamstadt aufgefundenen Tiere können in das Tierheim nach Bad Mergentheim gebracht werden. Jedoch muss vorher der Fund bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Bei Abgabe von Fundtieren in anderen Tierheimen werden die Kosten von der Gemeinde Assamstadt nicht übernommen. Die Anzeige bei der Gemeindeverwaltung soll mündlich oder schriftlich beim Ordnungsamt, Tel. 4202-20 erfolgen. Abgabezeiten für Fundtiere beim Tierheim Bad Mergentheim: täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr und 18.30 bis 19.30 Uhr. Bitte Hinweise auf der Homepage www.tierheim-mergentheim.de beachten.

Jeder Tierfund muss vor der Abgabe beim Tierheim Bad Mergentheim bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt (Ordnungsamt, Tel. 4202-20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angezeigt werden. Bei Abgabe von Fundtieren in anderen Tierheimen werden die Kosten von der Gemeinde Assamstadt nicht übernommen.