Terminvereinbarung und 3G Pflicht für Besucher/innen des Rathauses

Die neue Corona-VO sieht ab dem 1.1.2022 eine 3G-Pflicht (getestet, genesen oder geimpft) für kommunale Verwaltungsgebäude vor.

Um die Kontrolle des 3G-Nachweises zu gewährleisten kann das Rathaus nur noch unter Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweises nach vorheriger Terminabsprache besucht werden.

Ein Schnelltest muss von einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sein.

Selbsttests dürfen ausdrücklich nicht anerkannt werden.

Zudem müssen Besucher/-innen ab 18 Jahren eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Wir bitten von dieser Möglichkeit nur in dringend notwendigen Fällen Gebrauch zu machen und anstehende Angelegenheiten soweit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu klären.

Sie erreichen uns unter Tel. 06294/4202-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Durchwahlen unserer Mitarbeiter finden Sie ebenfalls auf der Homepage unter der Rubrik "Die Gemeinde/Rathaus".