Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB

Die zwischen der Stadt Bad Mergentheim und der Gemeinde Assamstadt am 26.11.2020 bzw. 30.11.2020 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von der Gemeinde Assamstadt auf die Stadt Bad Mergentheim wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart gem. § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 17.12.2020 genehmigt. 

Hier finden Sie die öffentliche-rechtliche Vereinbarung:

pdfÖffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB